Machen Sie jetzt Ihre Ansprüche geltend

VW geht auf Tauchstation! Auch nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 25.5.2020 ist keine Kooperation von VW bei der Regulierung von Ansprüchen erkennbar. Den Käufern von Kfz mit
Schummel-Software kann nur geraten werden, Ansprüche, sofern noch nicht verjährt, unverzüglich einzuklagen.
Dabei bietet das Urteil einen wichtigen neuen Vorteil: Zuständig für eine Klage ist jetzt auch das Gericht an dem Ort, wo das Kfz gekauft wurde. Es muss also in jedem Fall individuell geprüft
werden, ob ein Anspruch besteht und wo er eingeklagt werden kann.
Ich übernehme das in einem ersten für Sie kostenlosen Checkup, wenn Sie mir unter fingerhut@mf-rechtsberatung.de Ihren entsprechenden Kaufvertrag und Ihre Kontaktdaten zumailen.
Übrigens: Das BGH-Urteil gilt nicht nur für VW, sondern auch für andere Kfz-Hersteller, die Diesel-Pkw mit Schummel-Software verkauft haben!